Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in ihrer Sitzung am 13.12.2005 den Magistrat beauftragt, eine „Wetzlarer Bürgerstiftung“ ins Leben zu rufen. Hierauf hat der Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar einige Bürger und Institutionen der Stadt für den 11.4.2006 eingeladen zu einer Informationsveranstaltung über die Idee sowie die Ziele und den Zweck einer Bürgerstiftung.
Hieraus entstand ein Initiatorenkreis zur Vorbereitung einer Stiftungsgründung, Entwurf einer Satzung und Einwerbung des erforderlichen Stiftungskapitals. Am 13.11.2006 erfolgte eine intensiv vorbereitete und in der Presse veröffentlichte öffentliche Informationsveranstaltung über die geplante „Bürgerstiftung Wetzlar“, an der ca. 60 Bürger, Institutionen und Firmen teilnahmen. Am 26.3.2007 erfolgte im Beisein des Regierungspräsidiums Gießen als Stiftungsaufsicht die Gründung und notarielle Beurkundung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ mit einem Stiftungskapital von € 99.700,00. Im Rahmen der Gründung wurde auch der erste Vorstand und Stiftungsrat der Stiftung bestellt. Mit Beschluss des Magistrats der Stadt Wetzlar vom 16.4.2007 wurden folgende bisher von der Stadt verwalteten 3 unselbständigen Stiftungen auf die „Bürgerstiftung Wetzlar“ übertragen: „Adolf-Schreck-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 102.500,00 „Marie-Weiser-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 83.340,58 „Georg-Bernhardt-August-Thomas-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 137.500,00 Damit beträgt das nach Gründung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ von ihr zu verwaltende Stiftungsvermögen insgesamt € 430.040,58 vor Beginn von weiteren Zustiftungen. |