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Jeder Betrag kann jederzeit zugunsten der „Bürgerstiftung Wetzlar“ gespendet werden. Dies ist unabhängig vom Anlass der Spende, ob Geburtstag, Jubiläum, Weihnachtsfest oder Sonstiges.
Einzahlungen erfolgen auf die Konten der Bürgerstiftung ( s. „Wie werde ich Stifter“ ). Spenden sind gemäß der jeweiligen steuerlichen Gesetze steuerbegünstigt. Entsprechende Spendenbescheinigungen werden zur Verfügung gestellt. Die Spenden werden wie die Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah entsprechend den jeweiligen Förderschwerpunkten der Stiftung gemäß dem Stiftungszweck verwendet. Wie werde ich Stifter: Stifter kann jede Privatperson, gemeinnütziger Verein , Firma, Körperschaft oder sonstige Institution werden, die einen der folgenden Mindestbeträge oder höher zugunsten der „Bürgerstiftung Wetzlar“ auf deren Konten einzahlt. Der Mindestbetrag für Privatpersonen und gemeinnützige Vereine beträgt: 500,00 €, für Firmen, Körperschaften und sonstige Institutionen: 1000,00 €
Einzahlungen auf die Konten: „Bürgerstiftung Wetzlar“
Sparkasse Wetzlar: Kto. 2027423, BLZ 515 500 35
Volksbank Mittelhessen eG: Kto. 39387107, BLZ 513 900 00
Die Zahlung gilt als einmaliger Betrag. Eine Zustiftung kann im Rahmen der Mindestbeträge oder höher jederzeit und beliebig oft wiederholt werden. Die Zahlungen gelten jeweils im Rahmen der steuerlichen Gesetze als steuerbegünstigt. Eine Steuerbescheinigung wird jeweils ausgestellt. Größere Zustiftungen können ab einem Betrag von 20.000,00 € als unselbständige Stiftungen mit eigenem Namen und spezifischem Förderzweck geführt werden, wenn dieser einen der satzungsgemäßen Förderziele entspricht. Eine Mitteilung über die Stiftungsabsicht kann auf der „Absichtserklärung“ ( s. Download ) erfolgen. Hinsichtlich beabsichtigter Vermächtnisse und testamentarischer Festlegungen steht Ihnen der Vorstand der Bürgerstiftung zu Fragen zur Verfügung oder Sie wenden sich an einen Notar. |