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Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer möglichst großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, sowie Institutionen und Wirtschaftsunternehmen die Möglichkeit zu geben, durch Ideen, Zeit und Geld ihre jeweils spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl in ihrer Region zu leisten.
Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Sie wird von unabhängigen Gremien, wie Vorstand und Stiftungsrat geleitet und obliegt lediglich der Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidenten und des Finanzamtes. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Bürgerstiftung und gewährleistet die Kontinuität der Stiftungsziele. Die „Bürgerstiftung Wetzlar“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie will erreichen, dass möglichst viele Bürger, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen der Region mehr Mitverantwortung und Engagement für die Gestaltung ihrer Stadt und zum Wohle ihrer Bürger übernehmen. Zweck der Stiftung ist es - Bildung, Erziehung und Wissenschaft, - Jugend- und Altenhilfe, - Kultur, Kunst und Denkmalpflege, - Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege, - traditionelles Brauchtum und Heimatpflege, - Sport und öffentliche Gesundheitspflege, - Völkerverständigung und demokratisches Staatswesen
in Wetzlar und der unmittelbaren Umgebung zu fördern und zu entwickeln.
Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58.1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, c) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern, d) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnliche Unterstützungen zur Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks, e) Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte.
Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Die Förderung der Zwecke schließt die Verarbeitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wetzlar und anderer Gebietskörperschaften gehören. Die Stiftung kann die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen und die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen. Das Stiftungsvermögen bei Gründung der Stiftung und spätere Zustiftungen wird möglichst sicher und ertragbringend angelegt. Die Finanzierung der Förderprojekte erfolgt ausschließlich durch Zinserträge des Stiftungsvermögens und aus Spenden. |