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Jeder Betrag unterhalb der Mindesthöhe einer Zustiftung kann jederzeit zugunsten der „Bürgerstiftung Wetzlar“ gespendet werden. Dies ist unabhängig vom Anlass der Spende, ob Geburtstag, Jubiläum, Weihnachtsfest oder Sonstiges.
Einzahlungen erfolgen auf die Konten der Bürgerstiftung ( s. „Wie werde ich Stifter“ ).
Spenden sind gemäß der jeweiligen steuerlichen Gesetze steuerbegünstigt. Entsprechende Spendenbescheinigungen werden zur Verfügung gestellt. Die Spenden werden wie die Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah entsprechend den jeweiligen Förderschwerpunkten der Stiftung gemäß dem Stiftungszweck verwendet.
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