Wie werde ich Stifter? Stifter kann jede Privatperson, gemeinnütziger Verein, Firma,Körperschaft oder sonstige Institution werden, die einen der folgenden Mindestbeträge oder höher zugunsten der „Bürgerstiftung Wetzlar“ auf deren Konten einzahlt. Der Mindestbetrag für Privatpersonen und gemeinnützige Vereine beträgt: 500,00 €, für Firmen, Körperschaften und sonstige
Institutionen: 1000,00 €. Die Zahlung gilt als einmaliger Betrag. Eine Zustiftung kann im Rahmen der Mindestbeträge oder höher jederzeit und beliebig oft wiederholt werden. Die Zahlungen gelten jeweils im Rahmen dersteuerlichen Gesetze als steuerbegünstigt.
Eine Steuerbescheinigung wird jeweils ausgestellt. Größere Zustiftungen können ab einem Betrag von 25.000,00 € als unselbständige Stiftungen mit eigenem Namen und spezifischem Förderzweck geführt werden, wenn dieser einen der satzungsgemäßen Förderziele entspricht. Eine Mitteilung über die Stiftungsabsicht kann auf der „Absichtserklärung“ erfolgen.
Hinsichtlich beabsichtigter Vermächtnisse und testamentarischer Festlegungen steht Ihnen der Vorstand der Bürgerstiftung zu Fragen zur Verfügung oder Sie wenden sich an einen Notar. Zu Ihren persönlichen steuerlichen Auswirkungen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. |